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„3. Ausgleich Liquiditätsschwankungen“
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„Einlagenfaz: Zinssatz ist Untergrenze für Tagesgeld am Geldmarkt.“Vorderseite
„Sondermaßnahmen in besonderen Krisensituationen“
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„4. Ankaufprogramme“
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„Offenmarktgeschäfte Wertpapierverkauf an/für Geschäftsbanken“Vorderseite
„Spitzenref faz: Obergrenze für Tagesgeld am Geldmarkt.“Vorderseite
„ständige Fazilitäten“
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„€STR - Euro Short Term Rate“
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„1. Einflussnahme auf kurzfristigen Zinssatz, Liquidität am Geldmarkt“Vorderseite
„5. Forward Guidance - langfristige Ausrichtung kommunizieren“
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„Geschäftsbanken von/bei EZB Über Nacht (bis nächsten Geschäftstag) Überschüsse anzulegen/Geld auszuleihen:“Vorderseite
„2. Erweiterung Sicherheitenrahmen - Lockerung Anforderungen an Sicherheiten zu hinterlegen sind“Vorderseite
„Geschäftsbanken haben Pflicht Mindestreserve zu hinterlegen ~1% der Verbindlichkeiten ggüber Kunden (+Freibetrag 100K)“Vorderseite
„2. expansiv: Zinssenkung zur Erhöhung Geldmenge & Kreditvergabemögl. in Rezession“
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„1. restriktiv: Zinserhöhung zur Verknappung Geldmenge in Expansion/Boom“
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„Zwischen Geschäftsbanken und Kunden“Vorderseite
„spezielle Erlaubnispflicht in § 34f der Gewerbeordnung (GewO) eingeführt.“Vorderseite
„Die Bundesregierung versprach sich von der Reform eine Stärkung des Verbraucherschutzes.“Vorderseite
„Sachkunde, Zuverlässigkeit sowie eine Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen werden.“Vorderseite
„Die Einzelheiten regelt die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV).“Vorderseite
„Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO)“
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„Honorar-Finanzanlagenberater beraten ausschließlich gegen Honorar und dürfen keine Provisionen einnehmen, wodurch ihre Unabhängigkeit gesetzlich abgesichert ist.“Vorderseite
„Seit dem 1. August 2014 gibt es zusätzlich die Möglichkeit, eine Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater gem. § 34h der Gewerbeordnung (GewO) zu beantragen.“Vorderseite
„Im Gegensatz dazu erhalten Finanzanlagenvermittler in der Regel Provisionen von Produktanbietern, was potenzielle Interessenkonflikte mit sich bringen kann.“Vorderseite
„Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater müssen gem. § 24 der FinVermV jährlich eine Prüfung durchlaufen und den Prüfungsbericht der Aufsichtsbehörde übermitteln.“Vorderseite
„Die Prüfungspflicht besteht seit 2013 und wurde in einem Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer konkretisiert.“Vorderseite
„Finanzanlagenfachmann Sachkundeprüfung“
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„Finanzanlagenfachmann Sachkundeprüfung nein ja nein“
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„Um diese vermitteln zu können, war bis Ende 2012 eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO) – wie bei Darlehensvermittlern – ausreichend.“Vorderseite
„Dazu gehören insbesondere offene Investmentfonds, Beteiligungen an geschlossenen Fonds und Vermögensanlagen.“Vorderseite
„Grundlage für die selbständige Tätigkeit ist die Gewerbeanmeldung.“Vorderseite
„Versicherungsberater sind unabhängige Experten, die ausschließlich eine neutrale Beratung anbieten und keine Versicherungsverträge vermitteln.“Vorderseite
„Der Begriff des Finanzberaters ist, im Gegensatz zu dem des Versicherungsberaters, gesetzlich nicht geschützt.“Vorderseite
„Hierzu zählen folgende gesetzlich geschützte Bezeichnungen, die eine Zulassung erfordern: Anlageberater Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) Versicherungsvermittler (§ 34d GewO) Versicherungsvertreter Versicherungsmakler Versicherungsberater (§ 34d GewO) Rentenberater Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO)“
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„Ferner gibt es folgende Berufsbezeichnungen, die keinem gesetzlichen Schutz unterliegen und von jedem geführt werden können: Finanzberater Financial Advisor Vermögensberater Finanzplaner Finanzmakler“Vorderseite
„Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO)“
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„Geht es um Finanzinstrumente wie Aktien, Anleihen oder Derivate, ist eine Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erforderlich.“Vorderseite
„Man kann diese unter anderem nach folgenden Kriterien unterscheiden.“Vorderseite
„Alternativ wird bei der Honorarberatung die Vergütung durch den Beratenen in Form eines Honorars erbracht.“Vorderseite
„Die Vergütung durch den Produktanbieter wird teilweise kritisiert, da die Gefahr bestehe, dass das unternehmerische Interesse an der Vergütung das Kundeninteresse überwiegen könne.“Vorderseite
„Der Berater ist als Handelsvertreter an einen Produktanbieter exklusiv gebunden. Aus dem Vertrag ist er verpflichtet die Interessen des Produktanbieters zu wahren.“Vorderseite
„Der Berater ist als Handelsvertreter mit mehreren Produktanbietern vertraglich verbunden. Die Wahrung der Interessen der Produktanbieter gehört ebenfalls zu seinen Vertragspflichten.“Vorderseite
„Der Makler ist mit dem Kunden durch einen Maklervertrag gebunden; er hat dessen Interessen zu vertreten. Mit dem Produktanbieter hat er eine vertragliche Vereinbarung zur Vergütung, falls eine Vermittlung zustande kommt (Reversierung).“Vorderseite
„Insbesondere wenn der Finanzberater gegen Honorar tätig wird, ist keine vertragliche Bindung mit dem Produktanbieter notwendig.“Vorderseite
„Fachwirt für Finanzberatung Fortbildung ja (Verbraucher und Unternehmen) ja ja (Verbraucher und Unternehmen)“Vorderseite
„Wesentliche Interessenvertretungen sind unter anderem der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).“Vorderseite
„spezielle Erlaubnispflicht in § 34f der Gewerbeordnung (GewO) eingeführt.“Vorderseite
„Die Bundesregierung versprach sich von der Reform eine Stärkung des Verbraucherschutzes.“Vorderseite
„friktional - kurzfristig Übergang Arbeitswechsel“
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„Wertpapiergeschäfte mit Rückkaufvereinbarung. Kurzfristige Kreditgeschäfte in Form von Wertpapierverkäufen gegen Geldzahlung und der Verpflichtung, diese Wertpapiere nach Laufzeit zurückzunehmen.“Vorderseite
„Tenderverfahren“
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„4. strukturelle Organisation von Liquiditätsversorgung“
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„Zinstender: Kreditinstitute geben Zinssatz an zu dem sie bereit wären gewissen Menge an Wertpapieren bereit sind abzugeben“Vorderseite
„3. längerfristige Refinanzierungsgeschäfte - Kreditvergabe hoch zB in Corona“
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„2. Liquiditätsabschöpfung: Reduzierung/Erhöhung der Geldmenge“
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„Konjunkturell - kurzschwankungen, eher langfristig“
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„1. Vollzugspolitik“
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„Mengentender: EZB legt Zinssatz fest und Kreditinstitute geben Gebote für Menge ab“
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„saisonal - äußere Einflussfaktoren wie Wetter im Baubranche“API: https://quanta-study.de/api/v1/deck/ihk34f-u5b64d